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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Im Alltag hört man immer wieder, dass man für die Anpassung des Reglements (also dem Regelwerk, worauf die Gemeinschaft basiert) alle an Bord haben muss; es also Einstimmigkeit braucht.
    Das stimmt grundsätzlich nicht. Das Gesetz gibt für eine Änderung das qualifizierte Mehr vor; also die Mehrheit der Eigentümer, welche zugleich die Mehrheit der Wertquoten inne haben.

    Nun gibt es aber Reglement, die einen höheren Anteil an Stimmen und Wertquoten fordern, damit das Reglement angepasst werden kann. Die aktuelle REchtssprechung bestätigt dies auch – unter der Bedingung, dass eine Minderheit nicht allzuviel Macht erhält. So dürfte eine Vorgabe, dass ein Reglement nur mit 90% der Eigentümerstimmen abgeändert werden darf, wohl nicht zulässig sein. Es wird davon ausgegangen, dass eine 3/5 oder maximal 2/3-Mehrheit als das oberste Limit angesehen wird.

    Somit zurück zur Frage, wie ein Reglement geändert werden kann: Bitte schaut in das Reglement. Denn wie so häufig im Stockwerkeigentum gilt auch hier „es chunt druf ah“ .

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