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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Ein jährlicher Service bietet keine Sicherheit, dass die Anlage nicht eine Woche nach durchgeführtem Service ausfällt. Ein Paradebeispiel dabei liefert oft der Service am Garagentor. Nur eine Woche nach der jährli-chen Kontrolle geht das Tor nicht mehr auf, weil der Motor einen Defekt aufweist oder eine Feder gebro-chen ist. Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Service oft gewisse Bestandteile geschmiert, Schrauben nach-gezogen oder generell einfach eine Sichtkontrolle vorgenommen wird. Es wird kein Motor zerlegt oder sonst grössere Revisionen vorgenommen. Einer der Nutzen eines Service-Abonnements liegt somit nicht in der jährlichen Kontrolle, sondern in der Bereitschaft des Unternehmens, bei einem Ausfall/Defekt zu inter-venieren. So kann sofort die richtige Person kontaktiert und aufgeboten werden, welche dann auch bereits weiss, welche Anlage vor Ort vorgefunden wird und welche Ersatzteile möglicherweise nötig sind. Durch ein Service-Abo kann somit die Zeit eines Ausfalles deutlich verkürzt werden. Bei sicherheitsrelevanten Anlagen bietet das Service-Abo auch die Zusicherung, im Schadenfall nicht haftbar gemacht werden zu können. So-fern die Gemeinschaft alles erdenklich Notwendige unternommen und umgesetzt hat, ist eine haftungs-rechtliche Forderung einfacher abzuwenden.
    Diese Absicherung gilt auch für die Verwaltung, welche mit der Gemeinschaft im selben Boot sitzt. Umso wichtiger ist es, dass Beschlüsse gegen den Abschluss eines gewissen Service-Abos in einem Protokoll festge-halten sind, damit nicht fälschlicherweise die Verwaltung in die Verantwortung miteinbezogen wird.

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