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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Und ein Thema, über welches mir im Alltag des Stockwerkeigentums doch oft Fragen gestellt werden.
    Insbesondere, ob durch eine Reglementsanpassung die Vermietung von Wohnungen über Airbnb verboten werden könnte.

    Ja das kann man, oder zumindest wie folgt versuchen:
    Ein Verbot zu einer unregelmässigen Vermietung der Wohnungen, z.B. über die Onlineplattform Airbnb kann durch Ergänzung des entsprechenden Artikels, meist ist dies «Beschränkung des Nutzungsrechtes» mit dem folgenden Absatz erreicht werden:
    “Nichtgestattet ist zudem die unregelmässige, tage-, wochen- und monatsweise Vermietung. Gestattet ist nur eine dauerhafte Vermietung.”
    Dabei kann von einer Abstimmung mittels qualifiziertem Mehr ausgegangen werden.

    Dazu ist es aber wichtig, dass man den folgenden Hintergrund kennt und sich dem bewusst ist:
    Es gibt einen Bundesgerichts-Entscheid dazu – also wollte es da jemand doch sehr genau wissen und hat bis weit nach oben gegen einen gefällten Beschluss geklagt.
    Das Bundesgericht bestätigte die Regelemtsanpassung und damit das AirBnB-Verbot, führte aber aus, dass jeder Einzelfall konkret analysiert werden muss. Dies im Hinblick auf zwei bedeutende Eigenschaften des Stockwerkeigentums:
    Es handelte sich um ein Gebäude, welches ausschliesslich Erstwohnungen und keine Zweitwohnungen enthielt.
    Es handelte sich um ein Objekt mit einem gehobenen Standard und, gewissen “luxuriösen” gemeinschaftlichen Anlagen (in diesem Falle ein SPA und ein Schwimmbad).

    Das heisst: Je luxuriöser die Infrastruktur (mit allgemein nutzbaren Teilen, wie z.b. das Schwimmbad), desto eher hat das qualifizierte Mehr bestand. Je «einfacher» eine STWEG, desto eher müsste es Richtung Einstimmigkeit gehen.
    Sie können sich vorstellen, dass man es nicht schätzt, wenn jedes Wochenende andere Personen sich im eigenen Hallenbad aufhalten – insbesondere wenn es dann noch ein Polterweekend gefeiert wird. Das bedeutet für die anderen Eigentümern doch eine deutliche Einschränkung, gegen die man sich schützen können sollte.
    Falls der einzige Berührungspunkt das Treppenhaus ist, so ist fraglich, ob diese Beeinträchtigung ausreicht, damit «nur» mit qualifiziertem Mehr diese Nutzung eingeschränkt werden kann.

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