Der Gesetzgeber stellt keine minimalen Anforderungen für die Übernahme der Verwaltung eines Stockwerkeigentums. Es gibt auch keine notwendige Ausbildung oder keinen Fachausweis, den eine Verwalterin erwerben muss. Die Aufgaben einer Verwalterin sind sehr anspruchsvoll. Sollte die Verwalterin ihre Pflichten verletzen, kann sie sich nicht durch ungenügende fachliche Kenntnisse schadlos halten. Die Fähigkeiten einer Verwalterin müssen sorgfältig geprüft werden, insbesondere wenn sie nicht beruflich in der Immobilienverwaltung tätig ist. Die Verwaltung sollte eine solide Ausbildung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung haben und über folgende Grundkenntnisse verfügen:
– Im technischen Bereich: Die Verwalterin muss technische Probleme erkennen und die Stockwerkeigentümerversammlung bei deren Behebung beraten können.
– In der Buchführung: Die Verwalterin muss die Bücher eines Stockwerkeigentums führen können und die Verteilung von gemeinschaftlichen Kosten und Lasten im Griff haben.
– Im juristischen Bereich: Die Verwalterin muss die Regeln der Verwaltung des Stockwerkeigentums und der Stockwerkeigentümergemeinschaft kennen und im Bereich des Bau- und Raumplanungsrechts über Grundkenntnisse verfügen.
Angesichts ihrer Führungsrolle muss die Verwalterin Mediations- und Schlichtungsfähigkeiten besitzen. Sie muss die menschlichen Beziehungen innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft positiv beeinflussen und prägen können. Im Konfliktfall muss die Verwalterin durch ihre neutrale Position eine glaubwürdige Vermittlerin sein. Da die Verwalterin die Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Regel gegen aussen vertreten muss, hat ihr Auftritt gewinnend zu wirken. Sie sollte auch über das notwendige Verhandlungsgeschick verfügen.