Offene Finanzierungsbeiträge können (nachdem Mahnungen nicht gewirkt haben) über eine Betreibung eingefordert werden. Kommt es zum Rechtsvorschlag, so trifft man sich dann aber doch nochmals bei der Schlichtungsbehörde. Allerdings macht das in diesem Fall wohl wenig Sinn, solange die Jahresrechnungen abgenommen und auch nicht durch den Schuldner bestritten wurden. So ist es einfach nochmals eine Hürde mehr, die man als Verwalter nehmen darf.
Aber das gehört dazu, damit die Gemeinschaft schliesslich nicht auf den offenen Schulden sitzen bleibt.