Im Alltag ist man immer häufiger mit der Situation konfrontiert, dass Eigentümerinnen und Eigentümer eine externe Unterstützung an die Versammlung mitbringen. Dies kann z.B. ein Rechtsanwalt sein. Dabei handelt es sich nicht um eine Vertretung (da der Eigentümer ja selber auch anwesend sein will), wir sprechen hier von einer Verbeiständung.
Dies ist nur möglich, wenn die Versammlung die Anwesenheit gutheisst. In einem solchen Fall ist es somit wichtig, das darüber gleich zu Beginn der Versammlung im Rahmen eines Ordnungsantrages mit dem einfachen Mehr abgestimmt wird. Sollte der Antrag nicht angenommen werden, so muss die Begleitung oder der Stockwerkeigentümer (mit Übergabe der Vertretung an die Begleitung) die Versammlung verlassen.