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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    In den Tiefgaragen eines Mehrfamilienhauses sind unter anderem für die Hauswarttätigkeiten allgemeine Stromanschüsse vorhanden. Die Stromkosten im Mit- oder Stockwerkeigentum werden entsprechend von der Gemeinschaft getragen. Im Zuge der Elektrifizierung von Fahrrad, Scooter, Rollern oder auch Autos kommt die Frage auf, ob dieser Anschluss nicht auch privat genutzt werden darf. Um mögliche Missstim-mungen zu verhindern, empfiehlt es sich somit, dies in der Gemeinschaftsordnung zu definieren. Gegen eine unregelmässige Nutzung des Stromanschlusses für den Betrieb eines Staubsaugers zur Reinigung des Autos, hat in der Regel niemand was einzuwenden. Anders verhält sich dies bei regelmässiger Nutzung, beispiels-weise für das Aufladen eines Elektro-Fahrrades oder auch für die Erhaltung der Spannung einer Autobatterie an einem nur selten genutzten Oldtimer oder Camper. Obschon die bezogene Strommenge und die dafür anfallenden Kosten sehr tief sind, ist es wichtig, dass dies besprochen wird.

    Eine Möglichkeit ist die Verrechnung einer jährlichen Pauschale für den entsprechenden Nutzer. Dabei kann auf die errechnete genutzte Strommenge ein grosszügiger Aufschlag in Rechnung gestellt werden, was dann für alle eine faire Lösung darstellt. Für viele Eigentümer ist es auch wichtig, eine Lösung zu wählen, welche fair ist und somit zu keinen Unstimmigkeiten führt. Eine entsprechende Erläuterung mittels Aushang beim Stecker, kann auf die Vereinbarung und somit die Kostenübernahme hinweisen und hilft somit, dass Diskussionen gar nicht erst entstehen.

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