Zum Sonderrecht gehört auch das Recht auf innere Ausgestaltung der eigenen Wohnung. Grundsätzlich kann ich innere Trennmauern ergänzen oder abbrechen, ohne die anderen Stockwerkeigentümerinnen um Zustimmung bitten zu müssen. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine nichttragende Mauer handelt und nichts gemacht wird, was die gemeinschaftlichen Teile bzw. das Sonderrechts einer anderen Stockwerkeigentümerin beeinträchtigt. Zudem gibt es Reglemente, welche eine Informationspflicht der Verwalterin enthalten, falls man die Wohnung umbauen will. Diese wird manchmal sogar durch das Reglement ermächtigt, für den geplanten Umbau eine Bestätigung einer Architektin oder Ingenieurbüros einzuverlangen, welche bestätigt, dass die geplanten Umbauarbeiten der Stockwerkeigentümerin unproblematisch sind.