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Bei grösseren Gemeinschaften bietet es sich an, unter dem Jahr eine bis zwei Delegiertenversammlungen (in seltenen Fällen sind es mehr) zu organisieren. Wie es der Name sagt werden dazu die Delegierten/ also der gesamte Ausschuss eingeladen. Eine dieser DV’s finden idealerweise im Vorfeld der Versammlung statt und eine möglicherweise noch in der Mitte der Jahresversammlung.
Eines der Ziele ist, Anträge für die Versammlung bestmöglich vorzubereiten. Bei komplexeren Themen können so Varianten bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden, da diese gar nicht dem Wunsch der Gemeinschaft entsprechen. Auf diesem Wege können Anträge gezielter und eingegrenzter an die Versammlung gebracht werden. Mit der jeweiligen Unterstützung durch die Delegierten ist meist auch der «Erfolg» und somit die Annahme eines Antrages deutlich höher.
Und an der DV zwischen den Versammlungen (wenn es dann auch eine solche gibt) werden zum Beispiel noch Details zur Umsetzung des Antrages definiert. Oft kommen diese Einzelheiten ja erst zum Zeitpunkt der Ausführung auf den Tisch; nicht alles kann im Vorfeld zu 100% geklärt werden. Da ist es als Verwaltung sehr hilfreich, wenn man diese Entscheidungen mit dem Delegiertenteam fällen und der Beschluss somit sicherlich auch umgesetzt werden kann.Auch ein Vorteil von Delegiertenversammlungen ist, dass nicht zwingend nötige Massnahmen dennoch zeitnah angepackt und vielleicht auch umgesetzt werden können. Als Verwaltung haben wir zwar eine Kompetenzsumme, innerhalb welcher wir auch bei nicht notwendigen Wünschen/Anregungen tätig werden können. Dies mache ich persönlich aber immer nur gerne dann, wenn auch die Delegierten hinter einem solchen Wunsch stehen. Und das lässt sich perfekt an einer DV besprechen und dann auch lösen.
Auf diesem Wege lassen sich also Kleinigkeiten und Wünsche viel schneller umsetzen, als wenn man immer zur nächsten ordentlichen Jahresversammlung zuwarten muss.Folgendes gilt es aber zu bedenken und wissen:
Die Organisation, Durchführung und dann auch Nachbearbeitung einer Delegiertenversammlung bedeutet für die Verwaltung oft einen höheren Aufwand, als eine ordentliche Versammlung. Und so müssen diese Kosten im Verwaltungshonorar berücksichtigt sein.Überlegt euch doch als Eigentümer oder auch Verwaltung, wo die Schaffung von solchen Delegiertenversammlungen Sinn macht. Und dann anpacken und umsetzen. Also für mich bieten solche Treffen in vielen grösseren Gemeinschaften einen enormen Mehrwert für alle. Wünsche können rascher realisiert werden und an der Versammlung widmet man sich den wichtigen Themen, zielführend und somit auch etwas weniger langwierig.
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