Fenster im Stockwerkeigentum – wer zahlt eigentlich, wenn etwas kaputt ist oder diese gar ersetzt werden müssen?
Das ist ja doch eine alltägliche Geschichte, da sollte es wohl kaum Probleme geben….
Ähm, doch. Dieses Thema bietet sogar eine extra Portion an Stolperfallen.
Denn die Zuweisung der Kosten im Zusammenhang mit Fenstern führt im Alltag immer wieder zu Diskussionen. Neuere Reglemente führen Fenster zwar meist explizit auf, häufig so, dass die Kosten für Unterhalt und Erneuerung zu Lasten der jeweiligen Wohneinheit gehen müssen. Ob zum Fenster auch der Fensterrahmen oder die Anschlüsse an die Fassaden gezählt werden, ist dennoch häufig unklar. Noch unterschiedlicher ist die Handhabung bei Dachfenstern und Oblichtern. Auch hier lassen sich klar gegensätzliche Einschätzungen auch unter Experten finden. Wichtig ist, die vorhandenen Regelungen zu kennen und aufzunehmen, aber auch eine über Jahre kongruente Kostenverteilung pro Gemeinschaft zu finden und sicherzustellen. Gleiches Recht für alle.
Und wenn nichts steht oder etwas nicht klar ist im Reglement, dann empfehle ich stark, dies anlässlich einer Versammlung zu besprechen und zu definieren. Und dies lieber bevor Fenster ersetzt werden müssen, denn sobald dies nötig wird herrscht ja meist ein gewisser Interessenkonflikt.
Da es in dieser Sache derart viele Varianten und unterschiedliche gemeinschaftsspezifische Herausforderungen gibt, verzichte ich bewusst auf weitere Ausführungen.
Denn die Frage ist ja dann auch noch, ob in jedem Falle derjenige welcher zahlt auch entscheiden darf, welche neuen Fenster eingesetzt werden und wie diese aussehen.