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Welche Aufgabe kommt der Verwaltung zu?
Es ist Sache der Gemeinschaft, und somit in der Regel der Verwaltung, die Zahlung der Beiträge einzufordern und somit das Inkasso sicherzustellen. Bezahlt jemand nicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche man einschlagen kann, oder einschlagen muss wie z.B.
– Betreibung einreichen oder
– Pfandrechtseintrag mit ZwangsverwertungAls erstes sollte immer das direkte Gespräch gesucht werden. Wenn immer möglich soll direkt mit dem Schuldner eine Lösung gefunden werden, wie der Ausstand zeitnah zurückgeführt werden kann. Dies kann auch über eine Abzahlungsvereinbarung erfolgen und ist in jedem Falle aktiv aufzunehmen. Natürlich gilt es auch die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zu vergessen und entsprechend zu informieren. Und dann kommt es halt wie es teilweise kommen wird: versprochen ist versprochen – und wird dennoch gebrochen. Ja und irgendwann muss man darum die nächsten Stufen im Inkasso-Prozess zünden.
Meines Erachtens wäre ein möglicher Weg:
Wenn Versprechungen zur Abzahlung nicht eingehalten wurden, oder die Rückführung sich schlicht hinauszögert oder die Ausstände sogar zunehmen: Betreibung einreichen und diesen Weg durchziehen, auch wenn Rechtsvorschlag erhoben werden sollte.Und wenn dann aber die Ausstände grösser werden, und damit auch Verjährungsfristen einem nicht durch die Lappen gehen, würde ich als Verwaltung sicherlich nach 2 Jahren in welchem die Eigentümerschaft nie «auf 0» war, einen Antrag zum Pfandrechtseintrag an die Versammlung bringen. Da geht es darum, denn per letzten Jahresabschluss vorliegenden offenen Saldo im Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte dann z.B. die Bank unter Druck geraten, weil der Schuldner die Hypothek nicht mehr tragen kann, und auf Pfand-Verwertung drücken, kann man mit überschaubaren Kosten auf den Zug aufspringen (Geschätzte Kosten Fr. 5’000 – 10’000).
Dies würde also dann helfen, wenn effektiv kein Geld zu holen ist und somit der Betreibungsweg bis auf die Zustellung von Schuldscheinen nichts einbringt.Aber Achtung: Die Zwangsverwertung als Gemeinschaft selber einzuleiten ist sehr komplex; dauert entsprechend lange (ein Zeithorizont von 4 – 20 Jahre ist da möglich), und ist sehr sehr teuer. Zudem müssen sämtliche Kosten von der Gemeinschaft vorgeschossen werden. Es gilt also genau abzuwägen, wann dies effektiv Sinn macht – auf welchem Wege man «weniger verliert». Der Ausstand muss vermutlich mehr als Fr. 10’000.00 betragen, damit dieses Verfahren sich aus finanzieller Hinsicht lohnt.
Wie auch immer: die Augen vor dieser Situation verschliessen ist keine zu empfehlende Handlung. Nichts tun ist in seiner solchen Sache keine Option.
Und als Gemeinschaft kann man sich in einer solchen Situation sehr glücklich schätzen, wenn man eine professionelle Verwaltung zur Seite hat, die weiss was sie tut / oder zu tun hat. Ansonsten kann es sehr schnell gehen und die Gemeinschaft bleibt auf den Schulden sitzen. -
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