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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Rund 1/4 aller Gemeinschaften schliesst das Geschäftsjahr unterjährig, z.B. per 30.06. ab. Und von Seiten der Eigentümer kommt immer wieder die Frage, ob man dies nicht auf den 31.12. schieben könnte, damit dies mit dem Steuerjahr übereinstimmen würde. Folgende Überlegungen sind dabei wichtig:
    Für das Steueramt ist ein Abschluss (Steuerausweis) per 30.06. kein Problem. Bei Neu-Eigentümern verschiebt sich die Abrechnungsperiode einmalig und korrigiert sich ja dann wieder, wenn die Einheit wieder verkauft würde.
    Für die Gemeinschaft kann ein Abschluss per 30.06. aber durchaus Vorteile haben, dann nämlich, wenn man eine neue Verwaltung sucht. Die Verwaltung hat im Frühling den grössten Teil der Versammlungen zu stemmen; und diese Zeit ist hektisch und anstrengend. Insofern muss man sich immer überlegen, ob man noch Platz und Zeit für ein zusätzliches Mandat hat. Im Herbst präsentiert sich die Sache ganz anders, da deutlich weniger Versammlungen anstehen. Da findet man eher einen Platz und ist somit viel eher an neuen Mandaten interessiert.

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