Grundsätzlich ja, es kommt aber auf die konkrete Belästigung an:
Selbstverständlich sollte jede Stockwerkeigentümerin vorab versuchen, mit dem Störefried ins Gespräch zu kommen und die Angelegenheit gütlich zu lösen. Das klappt jedoch nicht immer.
Als zweiter Schritt empfiehlt sich die Thematisierung der Problematik entweder mit der Verwaltung, einer Abgeordneten, einem Ausschuss oder einer anderweitigen Vertrauensperson, welche für beide Stockwerkeigentümerinnen – die im Streit liegen – eine Bezugsperson sein könnte. Zu empfehlen ist allenfalls eine Mediation, welche durch eine Fachperson durchgeführt werden kann.
Wenn auch das nichts bringt, müssen verschiedene Überlegungen angebracht werden:
Verwendet die andere Stockwerkeigentümerin einen gemeinschaftlichen Teil nicht korrekt oder verletzt sie sonst wie das Reglement, muss ich zunächst offiziell die Verwaltung anrufen. Kann das Problem damit nicht gelöst werden, muss ich an die Stockwerkeigentümerversammlung. Werde ich dort nicht unterstützt, dann ist erst ein allfälliger Gang vor das Gericht möglich.
Je nach Störung kann ich mich gegenüber der anderen Stockwerkeigentümerin auch direkt an das Gericht wenden, wenn beispielsweise Nachbarrecht oder Eigentumsrecht verletzt wird.