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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Diese Frage steht heute an unzähligen Orten im Raum. Aufgrund der neuen Vorgaben rund um den Einsatz von erneuerbaren Heizanlagen werden Stimmen für individuelle Lösungen (wie z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen) laut. Nur, wie kommt man denn überhaupt aus einer Heizanlage raus, welche sich in einem Miteigentum befindet?

    Darauf gibt es keine Pauschalantwort, sondern die Begebenheiten müssen von Fall zu Fall vertieft angeschaut werden. Was man aber doch generell sagen kann: Es wird vermutlich sehr kompliziert, aufwändig und auch teuer!
    Dies mag erstaunen, denn technisch hängt man sich ja einfach nur von der Heizanlage ab, realisiert eine individuelle Lösung und fertig.
    Die Hürden liegen dann auch viel mehr auf der rechtlichen Seite.

    Besteht ein Miteigentum an einem Grundstück, ist damit auch definiert, welche Anlagen darin enthalten sind. Neben der Heizung können dies auch gemeinsame Zufahrten, Carports, Veloräume, Spielplatz, Autoeinstellhallen, Containerabstellflächen und so weiter sein. Ein Austritt aus dem Miteigentum (namentlich der Heizung) bedeutet dann, dass die entsprechende Partei aus allen Miteigentumsanlagen austreten würde. Somit auch alle die erwähnten Anlagen nicht mehr nutzen darf! Ein Teilaustritt nur aus der Heizung ist rechtlich und strukturell oft unmöglich, da sich das Miteigentum immer auf das gesamte Grundstück bezieht.

    Aufgrund der neuen Technologien und Lösungen zur Energiegewinnung ist die Idee einer Aufsplittung der gemeinsamen Heizanlage absolut nachvollziehbar und verständlich. Leider ist dafür aber ein radikaler Schnitt nötig.

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