Die Verwaltung stützt sich bei der Berechnung des Jahreshonorar auf eine Grundpauschale sowie eine variable Position z.B. pro Wohneinheit, Parkplatz, Nebenräume ab. Die Grundpauschale deckt die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresrechnung sowie die gesamte Organisation rund um die Jahresversammlung ab und ist somit mehr oder weniger fix – respektive unabhängig der Grösse der Gemeinschaft. Dies führt dazu, dass heruntergebrochen auf die einzelne Wohneinheit der Anteil dafür deutlich höher ist, als bei einer grösseren Überbauung.
Kleine Gemeinschaft mit rund 5 Wohneinheiten bezahlen somit gut um Fr. 1’000.00 pro Einheit und Jahr. Hingegen reduziert sich mit der Zunahme der Anzahl Einheiten auf rund Fr. 900.00 (bei 10 Wohneinheiten), Fr. 800.00 (bei 20 Einheiten) oder unter Fr. 700.00 (bei 50 Einheiten).
ACHTUNG: Dies ist eine rudimentäre Einschätzung der Preislage. Konkrete Angebote können davon deutlich abweichen. Achten Sie darauf, dass der Preis nicht das alles entscheidende Kriterium bei der Neuwahl einer Verwaltung sein darf. Wenn Sie pro Einheit zwar Fr. 50.00 pro Jahr einsparen, dafür aber auf Anfragen keine Antworten erhalten und Ihre Überbauung nicht werterhaltend betreut wird, ist der “Schaden” rasch um ein vielfaches höher.