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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Es besteht bei der Versammlung – unter Vorbehalt einer anderslautenden Reglementsbestimmung – keine Anwesenheitspflicht. Zudem kann sich der Stockwerkeigentümer auch an der Versammlung durch einen andere Stockwerkeigentümer oder einen Dritten vertreten lassen, ausser das Reglement schränkt das Recht auf Vertretung ein. Wird ein Stockwerkeigentümer an der Versammlung vertreten, kann der Vertreter sämtliche Handlungen für den Eigentümer vornehmen. Er muss sich aber auch allfällige Klagen gegen den Stockwerkeigentümer stellen. Zudem ist es wichtig, dass man der Vertretung auch klar mit auf den Weg gibt, wie die Stimme bei welchem Antrag einzubringen ist. Und im Nachgang sollte man sich erkundigen, was beschlossen wurde. Denn auch für Vertretende gilt, dass die Einsprachefrist ab Datum der Beschlussfassung zu laufen beginnt.

    In einem sehr speziellen Fall hat das Bundesgericht die systematische Abwesenheit eines Stockwerkeigentümers an einer Versammlung als Zeichen gewertet, dass der entsprechende Stockwerkeigentümer nicht bereit sei, eine Gemeinschaft zu leben, dies umso mehr als er die an der Versammlung ergangenen Beschlüsse nachträglich systematisch angefochten hat. Zusammen mit anderen Rechtsverletzungen hat dieser Umstand dann zuletzt zum Ausschluss des Stockwerkeigentümers geführt.

    Speziell ist darauf zu achten, ob der Bewirtschafter befugt ist, Vertretungsvollmachten auszuüben. In gewissen Reglementen steht geschrieben, dass die Vollmacht nicht der Verwaltung übergeben werden darf.

    Als Wunsch und Tipp von mir: Bitte geht an die Versammlung. Aus meiner Sicht – und das hat sich insbesondere während Corona gezeigt – ist es zum langfristig freudigen Zusammenleben unerlässlich, dass man sich zumindest einmal im Jahr trifft. Und zwar physisch in einem Raum. Nur so können auch vermeintliche Kleinigkeiten aufgenommen und korrigiert werden. Denn so viel entstehen gerade im Stockwerkeigentum aus Mücken die unerwünschten Elefanten. Und dank den Versammlungen gelingt es uns, dass dies nicht geschieht und wir die Gemeinschaft und deren Gebäude voranbringen können. Bitte geht an die Versammlung, für euch und für den Werterhalt eurer Stockwerkeigentümereinheit.

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