Wird auf einen externen Beizug einer Verwaltung verzichtet, so muss man sich der entsprechenden Heraus-forderung im Alltag bewusst sein. Selbstverständlich kann sich eine Gemeinschaft selber um alle Angelegen-heiten kümmern. Wichtig ist, dass geklärt wird, wer was macht. Und man sollte sich bewusst sein, dass bei-spielsweise das Inkasso für Miteigentümer sehr unangenehm sein kann. Wer steht schon gerne dem Nach-barn auf die Füsse, sollten die Zahlungen nicht pünktlich eingehen oder sogar eine Betreibung ausgelöst werden. Schliesslich setzt die Betreuung einer Liegenschaft auch eine gewisse Fachkenntnis voraus, insbe-sondere im Bereich der Buchhaltung und der technischen Verwaltung. Ist diese beim Laienverwalter nicht in genügendem Mass vorhanden, kann das wertvollste Gut in deinem Vermögen schnell wirtschaftliche Einbus-sen erleiden.
Im Alltag oft festzustellen ist ein grosser Vorteil einer externen Verwaltung ganz alleine schon in der neutra-len Position. Eine neutrale Person ohne Bezug zum Objekt, zu den Nachbarn, zu irgendwelchen Kostenvertei-lungen erstellt eine Traktandenliste und leitet durch die Versammlung. Nur schon diese Neutralität kann dazu führen, dass es wieder vorwärts geht – weil man sich wieder auf die eigentliche Herausforderung kon-zentrieren kann.
Und heutzutage leider auch nicht selten ist, dass sich insbesondere eine kleinere Gemeinschaft fast selber verwalten muss, weil diese keine Verwaltung mehr findet. Dazu gerne mehr in der weiteren Fragen.