Für eine Gemeinschaften werden durch die Verwaltung in der Regel mehrere Bankkonten eröffnet. Zum einen ein Verwaltungskonto, über welches sämtliche Zahlungen sowie die Akonto-Gutschriften verbucht werden. Daneben wird eines oder mehrere Erneuerungskonten geführt. Wichtig dabei ist, dass alle Konten auf den Namen der Gemeinschaft eröffnet werden und somit auch der Gemeinschaft zugehörig sind.