Sollte er unrechtmässig sein, muss ein Beschluss innert Monatsfrist angefochten werden. Dies heisst für die Verwaltung auch, dass man die Umsetzung nach diesem Monat in Angriff nehmen kann. Natürlich ist dies schon vorher möglich. Sollte aber ein Beschluss effektiv als ungültig erklärt werden und bis dahin sind schon Kosten entstanden wird die Frage auftauchen, wer nun für den Schaden haftet.
Bringt doch als Eigentümer bitte etwas Geduld mit, wenn ein Beschluss nicht in den Tagen nach der Versammlung umgesetzt wird. Ist die Umsetzung des Beschlusses nicht zeitkritisch wartet man besser etwas zu, damit die Umsetzung nach der Versammlungssaison ab Ende Mai oder dann im November (für die Abschlüsse per 30.06.) seriös angegangen werden kann. Dann weiss man auch, ob der Beschluss einer Anfechtung unterliegt und man kann mit der erforderlichen Sorgfalt arbeiten.