Ein Einbau einer Ladestation führt zu einer baulichen Massnahme an einem allgemeinen Gebäudeteil, wofür es in einer Gemeinschaft einen entsprechenden Beschluss oder eine allgemeine Befugnis z.B. aus dem Reglement bedarf. Eine Erklärung dafür ist beispielsweise in der Brandverhütung zu finden. So sind Tiefgaragen brandschutztechnisch vom Wohngebäude getrennt. Es gibt konkrete Vorgaben, welche eingehalten werden müssen, damit im Brandfall das Feuer nicht direkt auf den Teil mit den Wohnungen übergehen kann. Mit der Verlegung der Leitungen vom Wohnungszähler zum Parkplatz wird man einen Durchbruch bei einer Wand vornehmen müssen und verletzt so die intakte Brandabschottung. Es ist somit wichtig, dass diese Installation nur durch Fachpersonen vorgenommen werden, welche die Brandabschottung danach wieder instand stellen.