Die Prüfung einer gemeinsamen Photovoltaik-Anlage lohnt sich im Stockwerkeigentum allemal. Dies zeigt schon alleine die gegenwärtige geopolitische Entwicklung rund um die Energieversorgung. Unter anderem folgende Themen sollten dabei beachtet werden:
Wie ist die Dachausrichtung?
Wie viele m2 – Anlage sind möglich?
Wie können kantonale Unterstützungsbeiträge geltend gemacht werden?
Wie wird die gewonnene Energie genutzt und verteilt (Stichwort: ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)?
Wie ist der Zustand des Daches, müsste evtl. vorab eine Sanierung in Betracht gezogen werden?
Bei Bedarf soll das Thema anlässlich einer Versammlung eingebracht werden. Ist ein Grundsatzinteresse seitens der Mehrheit der Eigentümerinnen vorhanden, empfiehlt es sich, eine Arbeitsgruppe zu gründen, welche sich dem Projekt annimmt. Da es hinsichtlich der Realisierung einer PV-Anlage sehr viele Varianten und Möglichkeiten gibt, ist das kein Thema, welches eine Gemeinschaft einfach der Verwalterin übergeben kann. Es zeigt sich zudem, dass für eine erfolgreiche Umsetzung mit einer hohen Beteiligungsquote das «Feuer» in der Gemeinschaft entfacht werden muss. Die Arbeitsgruppe übernimmt dabei als Vertretung der Miteigentümerinnen eine tragende Rolle und wird das Feuer in die Gemeinschaft und die Beschlussfassung tragen.