Ein publiziertes Gerichtsurteil führte aus, sollte eine Gemeinschaft einem Einbau einer Grundinstallation nicht zustimmen, ist der Einbau von Ladestationen verunmöglicht. Dies liegt daran, dass in der Schweiz kein «Recht auf Laden» besteht. Es lohnt sich, dies beim Kauf eines Stockwerkeigentums gut zu klären.
Solange nur ein kleiner Teil sich die Anschaffung oder Nutzung eines Elektrofahrzeuges vorstellen kann, wird es ein Antrag auf eine Grundinstallation schwer haben. Es gilt also, mögliche Zwischenlösungen zu finden, da sich die Mehrheit oft nicht grundsätzlich gegen die Ladeinfrastruktur ausspricht, sondern vorderhand einfach die Kosten als nicht angemessen erachtet oder sich auch im Hinblick auf weitere technische Verbesserungen noch nicht entscheiden will. Eine Lösung kann sein, mit einem Beschluss die Rahmenbedingungen zu schaffen, unter welchen sich einzelne Eigentümer dennoch eine Ladestation anschaffen können. Da gibt es diverse Punkte zu definieren, wie z.B. die maximale Ladeleistung, fachmännische Installation, sämtliche Kosten inkl. dem individuellen Verbrauch gehen zu Lasten des Nutzers, Haftung, Berechnung der zur Verfügung stehenden freien Strommenge, Einkaufssumme für spätere Anschlüsse usw. Wie bereits geschrieben, lohnt es sich, den genauen Kostenteiler einer frühzeitigen Investition, zu klären. Wann immer möglich ist es sinnvoll, ein ausbaufähiges Konzept zu wählen.