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  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
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    Der Ausschuss – auch «Vorstand» genannt – wird durch zwei oder mehrere Stockwerkeigentümerinnen gebildet, denen das Reglement gewisse Aufgaben in der Verwaltung bzw. in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung einräumt. Als Abgeordnete – heute eher «Delegierte» genannt – wird eine einzelne Stockwerkeigentümerin gewählt. Unter Vorbehalt einer anderslautenden Reglementsbestimmung ist die Wahl jedoch rein fakultativ. Sehr oft ist der Ausschuss oder die Delegierte das organisatorische Bindeglied zwischen der Verwalterin und der Stockwerkeigentümerversammlung. Ein Bindeglied ist insbesondere bei grösseren Liegenschaften mit einer erheblichen Anzahl an Stockwerkeigentümerinnen oder bei komplexen Rechtsstrukturen nützlich.

    Die Unterstützung durch einen Ausschuss oder eine Delegierte ist für die Verwaltung ein Gewinn. Dies ermöglicht es ihr, rascher und zielführender die Tätigkeiten auszuführen. Zum Beispiel kann bei einer eingegangenen Zahlung rasch nachgefragt werden, ob die entsprechende Tätigkeit zur Zufriedenheit ausgeführt wurde, bevor man die Zahlung ausführt. Denn nicht jede Arbeit kann mit den herkömmlichen Honoraransätzen vor Ort durch die Verwalterin kontrolliert werden. Es ist also von Vorteil, wenn man sich aktiv auf die Suche nach möglichen Kandidatinnen macht und dies auch an der Versammlung thematisiert.

    • Dieses Thema wurde geändert vor 2 Monaten, 2 Wochen von Daniel KienastDaniel Kienast.
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