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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Das Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung ist eine Niederschrift der Beschlüsse, welche in der Regel in einem mündlichen Verfahren (das wäre dann die Versammlung) durch die anwesenden und vertretenen Stockwerkeigentümer gefasst wurden. Das Protokoll ermöglicht somit, die an der Stockwerkeigentümerversammlung gefassten Beschlüsse zu dokumentieren und auf diesem Wege die Stockwerkeigentümern, deren Rechtsnachfolger und sogar möglichen dinglich Berechtigten darüber zu informieren. Damit ist das Protokoll ein Informations- und Beweismittel und wird im Alltag dann auch für die Umsetzung von Pendenzen verwendet.

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