Dass einzelne Mieter in einer Überbauung ein grosses Ärgernis für alle Nachbarn sein kann, ist bekannt. Im Stockwerkeigentum führt das oft zu grosser Frustration. Hat man doch für viel Erspartes eine Wohnung gekauft, und nun treibt einem ein «Mieter» Tag für Tag in den Wahnsinn. Ich bin kein Miet-Recht-Experte, aber das Mietrecht ist ja schon Mieter-Freundlich – und einen Mieter einfach so rauszukriegen ist nicht einfach – und evtl. ja auch nicht im Sinne des Vermieters, der dann einen Nachmieter suchen müsste.
Viele Reglemente kenne aber den Abschnitt, dass von einem Stockwerk Eigentümer, dessen Mieter die Gemeinschaftsordnung missachtet, verlangt werden kann, dass nach wiederholten und fruchtlos gebliebenen Ermahnungen, der Mietvertrag durch Kündigung aus wichtigen Gründen aufgelöst wird.
Und wenn das nicht drin ist, schaut das dies reinkommt (gerne bei Fragen fragen).
Und genau das haben wir bei einer meiner Gemeinschaft gemacht. Die Mieter-Familie ist wirklich kaum tragbar und so hat die Gemeinschaft den einstimmigen Beschluss gefasst, dass das Mietverhältnis gekündigt werden muss. Nur haben wir hier einen Härtefall:
Familie mit vielen Kindern, auch kleinen, günstige und grosse Wohnung, direkt neben der Schule, alles was so möglich ist und die Sachlage erschwert.
Und so wurde die Kündigung natürlich angefochten. Das Schiedsgericht hat die Kündigung aber infolge des Beschlusses der Stockwerkeigentümergemeinschaft akzeptiert, mit nur einem Jahr Verlängerung des Mietverhältnisses. Dies wäre ohne den Versammlungsbeschluss wohl niemals möglich gewesen.
Fazit: Tut es, nutzt solche Möglichkeiten, wenn schon mal Möglichkeiten zur Lösung von schwierigen Situationen im Stockwerkeigentum vorhanden sind. Viele davon gibt es ja nicht.
Wer mehr wissen will, einfach melden.