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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Die Kurzversion: Antrag abgelehnt.

    Nun ist es ja aber bekanntlich immer etwas komplexer, darum würde ich gerne die folgende Situation mit euch teilen.

    Zum ersten muss man sich absolut bewusst sein, wie die Gemeinschaft gemäss dem individuellen Reglement überhaupt Beschlüsse fasst. Stichwort: Zählen Enthaltungen als Nein oder werden die nicht berücksichtigt? Dazu findet ihr auf meinem YouTube Kanal ein Video dazu «Wie werden Enthaltungen gezählt».

    In meinem Fall kam an einer Abstimmung 12x Ja, 5x Nein, 7x Enthaltung raus; und Enthaltungen werden wie Nein-Stimmen gewertet. Somit also keine Mehrheit zustande gekommen mit 12 von gesamthaft 24 Stimmen.
    Nun noch einen Blick, um was es gegangen ist. Um eine bauliche Veränderung, welche im ausschliesslichen Benutzungsrecht ohne Anfrage, ohne Beschluss ausgeführt wurde. Und seitens eines anderen Eigentümers, wollte da Klarheit geschaffen werden, und beantragte, dass diese Veränderung im Nachhinein als absolute Ausnahme bewilligt werden soll. Nach einer längeren Diskussion kam dann das erwähnte Resultat heraus. Und bei Bekanntgabe des Resultates wurde den Eigentümer bewusst, was nun passiert ist. Antrag abgelehnt und die Eigentümer müssen die Veränderung zurückbauen.

    Und man hat es in den Augen vieler gesehen: das wollte man nicht! Man wollte einfach ein Zeichen setzen, dass man beim nächsten Mal zuerst einen Antrag bringt – und dann das. Vielen war auch erneut nicht bewusst, was die Enthaltung bedeutet. Das dies nämlich mit einer Nein-Stimme gleichzusetzen sei. Und so kam sofort die Forderung auf:
    Bitte die Abstimmung wiederholen, da einige aus der Enthaltung nun doch ein Ja machen würden.

    Und soll ich das als Versammlungsleiter nun tun? Es wäre ja zum Wohl der Gemeinschaft, dass das Resultat entlang der Mehrheit zu erreichen…
    Aber wie ging das nochmals, wenn man einem Kind eine Sanktion androht, diese dann aber nicht durchsetzt? Zägg…. Wirkung vorbei.
    Und ich bin überzeugt, das selbe passiert, wenn eine Abstimmung wiederholt würde. Zägg – rechtliche Wirkung vorbei, denn man kann ja mal schauen – und wenn es nicht wie gewünscht rauskommt, die Wiederholung verlangen. Und wenn man das bei diesem Antrag gemacht hat, warum sollte man das denn bei einem anderen verweigern dürfen? Geht nicht…

    Also: Resultat akzeptieren und weiter gehen.
    Gut möglich, dass der Antrag in einem Jahr – und dann auch sauber und von der entsprechenden Eigentümerpartei – nochmals vorgebracht wird. Aber ja, bis dahin stehen wir als Verwaltung ja eigentlich in der Pflicht, den Beschluss, und somit der Rückbau, auch durchzusetzen. Umgang mit dieser Situation: Königsdisziplin!

    Und am Ende noch zu erwähnen: Über das Quorum des einfachen Mehrs in diesem Antrag gäbe es dann auch noch zu diskutieren 😊.

    Dies ein Einblick in eine eigentlich absolut alltägliche Situation einer Versammlung im Stockwerkeigentum. Und es zeigt auf, wie wichtig es ist, eine wirklich fachlich top ausgebildete Person – mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl – als Versammlungsleitung haben zu dürfen. Denn sonst endet sowas sehr rasch im Chaos….

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