In solchen Fällen müssen die Sanierungen in der Regel direkt durch die Stockwerkeigentümer getragen werden. Das ist dann ein Problem, wenn gewisse Stockwerkeigentümer nicht mehr im Erwerbsalter sind und somit von den Banken nicht mehr als kreditfähig angesehen werden. In solchen Situationen wehren sich die betroffenen Eigentümer oft gegen die baulichen Massnahmen, nicht weil diese nicht erforderlich wären, sondern weil sie nicht in der Lage sind, diese zu finanzieren und somit gezwungen würden, ihre Wohnung zu verkaufen. Bei einer grossen Sanierung ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Planung sehr früh beginnt und sämtliche Fragen thematisiert. Ansonsten könnte man an persönlichen Situationen scheitern, obwohl die Notwendigkeit der Sanierung unbestritten ist.
In der Praxis gibt es nicht viele Lösungsansätze, um dem Mangel an Finanzen für Sanierungsarbeiten erfolgreich zu umgehen. Deshalb ist eben der Erneuerungsfonds so ein sehr wichtiges Instrument. Schlimmstenfalls könnte man versuchen zu schauen, ob eine Bank der Stockwerkeigentümergemeinschaft ein Darlehen für die Gesamtsanierung einräumen will. Das ist aktuell noch selten der Fall, weil das Stammgrundstück sehr oft nicht mehr belehnt werden kann. Erste Lösungen sind aber in der Entstehung. Ebenso kann eine Lösung darin bestehen, dass der nicht solvente Stockwerkeigentümer seine Wohnung einem Dritten veräussert und selbst noch eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht daran behält. Er könnte somit bis zu seinem Ableben in der Wohnung verbleiben und die Gesamtsanierung wäre Sache des Erwerbers. Dafür muss man jedoch eine Person finden, die bereit ist, in eine Wohnung zu investieren, die sie gegenwärtig und bis zum Ableben des Stockwerkeigentümers nicht benützen kann.