Gemäss Bundesgericht ist das Protokoll für die Verankerung eines Beschlusses erforderlich. Wurde also ein mündlicher Beschluss gefasst, ohne dass dieser im Protokoll aufgenommen wurde, gibt es diesen Beschluss schlichtweg nicht. Es ist also wichtig immer zu überprüfen, dass das Protokoll sorgfältig geführt wurde und tatsächlich alle Beschlüsse enthält. Das ist insbesondere wichtig, da im Alltag sich Eigentümer immer wieder mal z.B. im Treppenhaus aussprechen und sich für was entscheiden. Ein mündlich und nicht schriftlich im Protokoll festgehaltener Beschluss gibt es nicht. Allerspätestens an der nächsten Versammlung müssen somit solche mündlichen Beschlüsse noch in einem Protokoll festgehalten werden.