In der Regel geht es bei der Grundinstallation um Eingriffe in die elektrische Infrastruktur des Stockwerkeigentums. Ohne Vorliegen von besonderen Gründen ist davon auszugehen, dass es sich um eine nützliche bauliche Massnahme handelt, welche mit dem qualifizierten Mehr nach Stockwerkeigentümer und nach Wertquoten beschlossen werden kann. Dies gilt nach vorliegend vertretener Auffassung selbst dann, wenn anfänglich nur ein Stockwerkeigentümer eine solche Grundinstallation braucht. Diese ist oft erforderlich, damit sich die Stockwerkeigentümer überhaupt einzeln mit einer individuellen Endinstallation anschliessen können. Heute gehört eine solche Grundinstallation eher zu einem gehobenen Standard als zu Komfort und Luxus. Diese Beurteilung kann sich mit der technischen Entwicklung und mit der Gesetzgebung auch verändern. Sollten dereinst nur noch E-Fahrzeuge zugelassen sein, dann gehört die Grundinstallation eher zu den notwendigen baulichen Massnahmen.
Sehr oft wird anfänglich nur die Grundinstallation eingerichtet und die einzelnen Stockwerkeigentümer können sich dann selbständig mit ihrer Steckdose daran anschliessen. Es ist von Vorteil, wenn der Ablauf von Anfang an ganz klar im Beschluss umschrieben wird:
Wer ist zuständig für die Grundinstallation?
Wer ist zuständig für die individuelle Endinstallation?
Wie werden die Kosten für die Grundinstallation und für die individuelle Endinstallation verteilt?
Was sind die technischen Vorgaben, damit die Gesamtinfrastruktur nicht gefährdet wird?
Wie und wo wird der Stromverbrauch genau aufgenommen und wie wird er der zuständigen Person belastet?
Und was sehr häufig vergessen geht: Wer macht die Abrechnung, und was kostet das?