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Die Nutzung der Besucherparkplätze führt bei Gemeinschaften zu regelmässigem Diskussionsbedarf. In ländlichen Gegenden stehen häufig etliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wobei in Ballungszentren oft nur wenig Plätze vorhanden sind; oder bei Neubauten aufgrund Vorgaben aus der Baubewilligung kaum noch welche. Entsprechend unterschiedliche Argumente werden für oder gegen eine Nutzung der Besucherparkplätze durch Eigentümer oder Mieter vorgebracht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in vielen Reglementen die Nutzung definiert ist. So sagt zum Beispiel eines der Musterreglement «Nicht gestattet ist namentlich das Parkieren von Fahrzeugen auf den Besucherparkplätzen durch die Bewohner der Liegenschaft. Die Besucherparkplätze sind ausschliesslich für das kurzzeitige Parkieren von Besucher bestimmt.» Die Vorgaben sind somit eigentlich klar und einfach verständlich. Bei Besucher gilt als kurzzeitiges Parkieren eine übliche Besuchsdauer (ein Abendessen, ein Nachmittag usw.). Manche Reglemente erlauben auch den Stockwerkeigentümern die kurzzeitige Belegung der Besucherparkplätze. In einem solchen Fall gilt zum Beispiel das Ausräumen von Einkäufen oder Einladen von Feriengepäck als kurzzeitige Belegung.
Zum z’Mittag nach Hause gehen und «zu faul sein, das Auto in der Tiefgarage abzustellen» ist jedoch bereits nicht mehr im Sinne einer kurzfristigen Belegung. Trotz dieser klar verständlichen Regelungen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Klar ist, falls jeder Bewohner den Besucherparkplatz regelmässig nutzen würde, dass dann für die Besucher dann kaum noch Platz vorhanden wäre.Ein proaktives Vorgehen gegen «Falschparker» ist im Alltag hilfreich und häufig auch notwendig. Oft genügt es, das persönliche Gespräch zu suchen und die Situation zu erläutern. Schliesslich freut sich jeder Bewohner, wenn bei einem erwarteten Besuch auch die Parkmöglichkeiten frei sind.
Und bitte beachtet: In diesem Themenfeld ist die Verwaltung besonders gefordert. Starke Emotionen und eine unterschiedliche Auslegung des Reglements führen dazu, dass es die Verwaltung gefühlt nie richtig machen kann. Professionell geführte Gespräche bringen oft bereits einen grossen Nutzen. Ansonsten kann es hilfreich sein, eine Kurzmediation durchzuführen und, auf der Basis der unterschiedlichen Bedürfnisse, eine gemeinsame Lösung zu finden.
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