In der Regel wird diese Frage im Reglement behandelt und der Stockwerkeigentümerversammlung anvertraut. Diese kann jedoch nur insofern frei beschliessen, als das Reglement nicht Mindesteinzahlungen festlegt. Selbstverständlich steht es aber der Versammlung auch frei, eine entsprechende Reglementsbestimmung abzuändern oder aufzuheben.
Wichtig ist, dass die Äufnung des Erneuerungsfonds folgendes berücksichtigt:
allgemeiner Zustand der gemeinschaftlichen Teile;
künftiges Unterhalts- und Investitionsvolumen aufgrund des Umfanges und des Zustandes der gemeinschaftlichen Teile;
Unterhaltsstrategie und langfristige Unterhalts- und Erneuerungsplanung;
usw.
Und bitte immer daran denken: eine Standard-Traktandenliste sieht den Punkt «Bewilligung Budget inkl. Erneuerungsfonds» vor. Das heisst auch, dass jedes Jahr der Wunsch zu einer Erhöhung oder Senkung der Erneuerungsfonds-Einlage angesprochen und auch darüber befunden werden kann. Dies muss nicht zwingend separat im Vorfeld angekündigt sein. Es ist somit auch aus diesem Gesichtspunkt wichtig, dass man an der Versammlung anwesend ist.