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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Der Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum ist grundsätzlich für die Erneuerung und Sanierung von gemeinschaftlichen Anlagen und Gebäudeteilen vorgesehen. Allerdings ist der Verwendungszweck im Alltag ja bekanntlich offen und wird zeitweise auch „abenteuerlich“ ausgelegt. Die jährliche Einlage in den Erneuerungsfonds kann durch die jeweiligen Eigentümer steuerlich in Abzug gebracht werden.
    Wer allerdings Stockwerkeigentum neu erwirbt und damit auch den Anteil der Einheit am Erneuerungsfonds übernimmt, kann diesen Anteil nicht nochmals abziehen. Denn in den Fonds ist mit dem Verkauf einer Wohnung kein neues Geld eingeflossen. Es ist nicht so, dass man sich da einkauft.

    Aktuell ist allerdings unklar, wie sich das weiterentwickeln wird. Gerade weil wie erwähnt der Erneuerungsfonds auch für Investitionen ausserhalb des eigentlich vorgesehenen Bereichs eingesetzt wird. Und Eigentümerinnen und Eigentümer im Stockwerkeigentum einen Steuervorteil gegenüber z.B. Einfamilienhausbesitzern haben. Denn diese können nur effektive Kosten abziehen, nicht wie beim Erneuerungsfonds eine Spareinlage. Die Idee ist entsprechend naheliegend, dass man auch im Stockwerkeigentum die Kosten aus dem Erneuerungsfonds erst dann abziehen kann, wenn diese aus dem Fonds bezogen werden. Allerdings wäre das meines Erachtens im Alltag kaum umzusetzen und würde gleich zur nächsten riesen Herausforderung führen. Und ehrlicherweise haben wir im Stockwerkeigentum davon bereits genügend. Also bitte, legt diese Idee superschnell wieder zur Seite 😊.

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