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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Die Umsetzung der Beschlüsse gehört zum Aufgabengebiet der Verwaltung, was auch so im Zivilgesetzbuch Artikel 712 vorgegeben wird. Damit dies bestmöglich erfolgen kann, sollten die Beschlüsse sehr klar formuliert sein, damit der Auftrag inklusive allen gewünschten Details ausgelöst werden kann.

    Es empfiehlt sich, als Bewirtschafter bereits bei der Beschlussfassung zu überlegen, wie der Beschluss dann umgesetzt werden kann. Es ist wichtig, an der Versammlung alle Details zu klären. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen noch nicht möglich sein, sollte in der Beschlussfassung festgehalten werden, wer dann unter Einhaltung welcher Bedingungen über die effektive Umsetzung entscheidet.
    Ein Weg kann sein, dass die Gemeinschaft eine Arbeitsgruppe mit entsprechenden Kompetenzen beauftragt, dass diese dann in Absprache mit der Verwaltung innerhalb der im Beschluss festgehaltenen Vorgaben die Umsetzung betreut. Und wer in der Arbeitsgruppe ist, wird natürlich auch direkt im Protokoll aufgenommen.

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