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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Die meisten Verwaltungen können ohne Beteiligung aus der Eigentümerschaft Zahlungen ab allen vorhandenen Konten auslösen. Es empfiehlt sich bei der Verwaltung nachzufragen, wie intern die Kontrolle – idealer-weise mit Kollektivunterschrift – geregelt ist. Auf Wunsch aus der Gemeinschaft ist es auch möglich, dass Zahlungen ab den Erneuerungsfonds-Konten nur mit separater Freigabe durch eine Eigentümerin möglich sind. Solche Einschränkungen lassen sich bei allen Banken einrichten. Hingegen ist es in der Praxis eher schwierig oder es führt zu erheblichem Mehraufwand, wenn solche Einschränkungen auch auf das Verwal-tungskonto angewendet werden sollen. Die Einhaltung von Skontoabzügen etc. wäre damit deutlich er-schwert. Ein gewisses Grundvertrauen in die Tätigkeit der Verwaltung müsste soweit gegeben sein, damit solche Massnahmen nicht erforderlich sind.

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