Damit man Stockwerkeigentum erwerben kann, muss man zwingend als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Dies setzt voraus, dass mit dem Verkäufer ein Kaufvertrag vor der Urkundsperson (Notar) abgeschlossen wird. Danach muss die Verkäuferin oder die Notarin den Kaufvertrag beim zuständigen Grundbuchamt einreichen, welches das Geschäft überprüft. Wenn kein Problem besteht, erfolgt dann die Eintragung ins Grundbuch. Erst mit diesem formellen Akt geht das Eigentum auf die Käuferin über.