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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Die Wertquote wird bei Begründung des Stockwerkeigentums festgelegt. Dabei gilt: es gibt keine gesetzliche oder offizielle Berechnungsformel. Die Begründerinnen sind frei, die Wertquoten nach ihren Bedürfnissen festzulegen. Es muss weder eine Berechnungsformel noch eine Erläuterung derselben erstellt und abgegeben werden. Die Wertquoten sind üblicherweise in Hundertstel oder Tausendstel angegeben und am Schluss muss insgesamt ein Ergebnis von 100/100 oder 1000/1000 herausschauen. Neuerdings können auch andere gemeinsame Nenner für die Wertquotenberechnung verwendet werden. Es gibt kein Stockwerk, welches ohne Wertquoten bestehen kann.

    Beim Erwerb einer Wohnung ist es wichtig, wenn sich die Käuferin über die Berechnung der Wertquoten informiert und allenfalls die Berechnungstabelle einfordert. Nur so kann sie die Berechnung kontrollieren und gegebenenfalls kritisieren. Die Wertquote wird die Kostenverrechnung während Jahrzehnten definieren, entsprechend wichtig ist die genaue Kontrolle!

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