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  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
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    Die Verwaltung vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung des Stockwerkeigentums ge-mäss den Vorschriften des Gesetzes und des Reglementes sowie gemäss den Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümerinnen und nimmt von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Be-seitigung von Schädigungen vor. Sie verteilt die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten auf die einzelnen Stockwerkeigentümerinnen, stellt ihnen Rechnungen, zieht ihre Beiträge ein und besorgt die Verwaltung und bestimmungsgemässe Verwendung der vorhandenen Geldmittel. Ebenso wacht die Verwaltung darüber, dass in der Ausübung der Sonderrechte und in der Benutzung der gemeinschaftlichen Teile des Grundstückes und Gebäudes sowie der gemeinschaftlichen Einrichtungen die Vorschriften des Gesetzes, des Reglementes und der Hausordnung befolgt werden. Zudem vertritt die Verwaltung die Stockwerkeigentümergemein-schaft in allen Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Verwaltung, die in den Bereich ihrer gesetzlichen Aufgaben fallen (Art. 712s und Art. 712t ZGB). Damit hat die Verwaltung einen umfassenden Verwaltungsauf-trag, ausser der Verwaltungsvertrag würde durch die Parteien eingeschränkt. Die Verwaltung kümmert sich konkret um die folgenden Aufgaben, welche zumeist auch so unterteilt im Bewirtschaftungsvertrag aufge-führt werden:
     Administrative Bewirtschaftung: Versammlung / Umsetzung Beschlüsse / Budget / Aufbewahrung Akten / Vertretung / Terminbewirtschaftung (Versicherungen + Serviceverträge);
     Technische Bewirtschaftung: Hauswartung / Überwachung Anlagen / Unterhalts- und Reparaturar-beiten / Kontrollbesuche / Auftragserteilungen / Abwicklung Schaden- und Versicherungsfälle;
     Rechnungswesen: Inkasso / Zahlungen / Gehaltsabrechnungen für Hauswart / Führung Buchhaltung / Jahresabrechnung / Verwaltung Vermögen .

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