Guten Tag und vielen Dank für die Informationen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, sind die notwendigen Beschlüsse
a) Nutzung der Dachfläche (nützliche bauliche Massnahme)
b) Gründung einer ZEV zu Investition und Betrieb
jeweils mit qualifiziertem Mehr zu fällen?
Zu meiner zweiten Frage: In unserem geplanten Fall geht es um eine gemeinschaftliche PV-Anlage auf einem Haus mit mehreren Stockwerkeigentümern. Wie verhält sich hier ihr Punkt bzgl. Dienstbarkeiten und/oder Grundlasten und sind Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse, André Mäder