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  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
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    Die Installation einer PV-Anlage ist auch im Stockwerkeigentum zwischenzeitlich angekommen.

    Bei Bedarf soll das Thema anlässlich einer Versammlung eingebracht werden. Ist ein Grundsatzinteresse seitens der Mehrheit der Eigentümerinnen vorhanden, empfiehlt es sich, eine Arbeitsgruppe zu gründen, welche sich dem Projekt annimmt. Da es hinsichtlich der Realisierung einer PV-Anlage sehr viele Varianten und Möglichkeiten gibt, ist das kein Thema, welches eine Gemeinschaft einfach der Verwalterin übergeben kann. Es zeigt sich zudem, dass für eine erfolgreiche Umsetzung mit einer hohen Beteiligungsquote das «Feuer» in der Gemeinschaft entfacht werden muss. Die Arbeitsgruppe übernimmt dabei als Vertretung der Miteigentümerinnen eine tragende Rolle und wird das Feuer in die Gemeinschaft und die Beschlussfassung tragen.

    Durch die Arbeitsgruppe gibt es diverse Entscheidungen zu treffen, u.a. auf ob eine Anlage selber angeschafft oder die Dach-Fläche “verpachtet” werden sollte, auf welcher Weise sich die Eigentümer zusammenschliessen, wie die Verrechnung des genutzten Stroms erfolgen soll.

    Für die Verwaltung ist wichtig, dass die Beschlussfassung korrekt durchgeführt wird.

    • Dieses Thema wurde geändert vor 2 Jahre, 1 Monat von Daniel KienastDaniel Kienast.
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