Schau mal in dein Reglement unter ‚Zerstörung des Gebäudes‘! Dort steht fast immer dieser Satz:
Wird das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Wiederaufbau eine schwer tragbare Belastung, kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangt werden.‘(Art. 712f ZGB).
Viele denken da an einen Grossbrand. Aber die echte Gefahr aus meiner Sicht ist der schleichende Sanierungsstau!
Wenn in der Gemeinschaft jahrelang nur ‚Pflästerli-Politik‘ betrieben wird und notwendige Erneuerungen blockiert werden, verfällt die Substanz. Kann dann endlich die überfällige fast schon Gesamt-Sanierung angegangen werden, übersteigen die Kosten womöglich 50 % des verbliebenen Gebäudewerts! Wenn dann ein Eigentümer finanziell einbricht, wackelt das ganze Haus.
Die gute Nachricht aus Absatz 2: Die Gemeinschaft muss nicht untergehen! Wollt ihr weitermachen, könnt ihr den blockierten Eigentümer auszahlen und abfinden, um die Gemeinschaft zu retten.
Mein Rat: Lasst es gar nicht erst so weit kommen. Schiebt Sanierungen nicht auf!