Das heftige Unwetter mit Riesen-Hagel in Winterthur und der Region hat massive Schäden hinterlassen – besonders an Storen, Fenstern und Fassaden!
Und im Stockwerkeigentum geht die bürokratische Geduldsprobe jetzt erst richtig los. Warum?
Im Kanton Zürich ist die Gebäudeversicherung bei der GVZ zwar obligatorisch – aber im Stockwerkeigentum gilt:
Sämtliche Schäden am Gebäude MÜSSEN zwingend über die Verwaltung angemeldet werden.
Und zwar selbst dann, wenn es um Storen geht, für deren Unterhalt und Reparatur laut Reglement der jeweilige Eigentümer eigentlich komplett selber zuständig ist! Das führt zu einem gewaltigen administrativem Ping-Pong: Wir als Verwaltung agieren hier oft nur als Briefträger. Wir sammeln nun akribisch sämtliche Schadensmeldungen, Erstellen eine umfangreiche Dokumentation und melden die Schäden an. Dann (und nur schon das dürfte sich zünftig hinziehen) leiten wir die Schadensschätzung der GVZ an den Eigentümer weiter. Ist dieser mit der Entschädigung nicht einverstanden, geht das ganze Prozedere über unseren Tisch wieder zurück an die Versicherung.
Wenn dann noch jeder Eigentümer einen eigenen Storenbauer beauftragt, ist der Engpass komplett.
Das Ganze dauert nicht Tage, sondern sicher Wochen bis Monate!
Aber hey, das gute Trostpflaster daran ist: Welch ein riesiges Glück wir im Kanton Zürich haben! Hier ist JEDES Gebäude obligatorisch bei der GVZ versichert. Das ist längst nicht in der ganzen Schweiz der Fall – in manchen Kantonen gibt es gar kein Versicherungsobligatorium für Gebäude! Finanziell ist euer Eigentum also abgesichert, es braucht jetzt einfach etwas Nerven und Geduld.