Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
    Beitragsanzahl: 222

    „Jeder will eine moderne Wärmepumpe – aber NIEMAND will diesen riesigen Kasten vor dem eigenen Fenster stehen haben!
    Im Stockwerkeigentum führt das regelmässig zum emotionalen Standort-Zoff.

    Besonders heikel wird es, wenn der einzige technisch sinnvolle Platz im Vorgarten liegt – auf einem Bereich mit Sondernutzungsrecht der Erdgeschosswohnung!
    Der betroffene Eigentümer legt sofort sein Veto ein: ‚Kommt gar nicht in Frage! Das ist mein Sitzplatz, hier bestimme ich!‘

    Aber halt – stimmt das rechtlich wirklich? Nein, nicht zwingend!

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt sich eine klare Regel ableiten: Das übergeordnete Interesse der gesamten Gemeinschaft an einer funktionierenden Heizung wiegt schwerer als ein individuelles Sondernutzungsrecht!
    Herkömmlich gilt: Bei echter Alternativlosigkeit besteht für den Eigentümer eine Duldungspflicht! Gibt es technisch keine zumutbare Alternative, muss der Kasten dort platziert werden – ob der Nachbar will oder nicht.

    (Wichtig: Das ist eine allgemeine Praxiseinschätzung und ersetzt keine juristische Einzelfallprüfung).

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.