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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Der persönliche Eigentümercheck kann ein hilfreiches Tool sein. Die folgenden Aussagen können zur Klärung beitragen:
    – Ich bin mir bewusst, dass ich nicht eine Wohnung, sondern gemeinsam mit vielen anderen Miteigentümerinnen eine grosse Liegenschaft erwerbe, besitze und auch unterhalte.
    – Es ist mir bewusst, dass zwar rechtliche Vorgaben vorhanden sind, diese aber unvollständig, fehlerhaft sein können und die Umsetzung sich im Alltag auch als sehr herausfordernd herausstellen kann.
    – Es ist mir klar, dass eine faire Kostenverteilung nie 100% möglich sein wird. Die nötige Grosszügigkeit bringe ich mit.

    Bei Fragen im Alltag steht Ihnen Ihre Bewirtschafterin zur Verfügung. Wird auf einen externen Beizug einer Verwaltung verzichtet, so muss man sich der entsprechenden Herausforderung im Alltag bewusst sein. Selbstverständlich kann sich eine Gemeinschaft selber um alle Angelegenheiten kümmern. Wichtig ist einfach, dass geklärt wird wer was macht. Und man sollte sich bewusst sein, dass beispielsweise das Inkasso für Miteigentümerinnen sehr unangenehm sein kann. Wer insistiert schon gerne bei Nachbarn, sollten die Zahlungen nicht pünktlich eingehen oder sogar eine Betreibung ausgelöst werden. Schliesslich setzt die Betreuung einer Liegenschaft auch eine gewisse Fachkenntnis voraus, insbesondere im Bereich der Buchhaltung und der technischen Verwaltung. Ist diese bei den Laienverwalterinnen nicht in genügendem Mass vorhanden, kann das wertvollste Gut in Ihrem Vermögen wirtschaftliche Einbussen erleiden.
    Auch wenn eine externe Bewirtschaftung vorhanden ist, so ergibt sich deren Einsatzbereich aus dem entsprechenden Bewirtschaftungsvertrag. Umfangreiche Sanierungsprojekte, komplexe baurechtliche Abklärungen, nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzung sind nur einige Themen, welche auf dem Tisch der Bewirtschafterin oft nicht am richtigen Ort platziert sind. Dafür braucht es Fachpersonen mit gezieltem Wissen und dem nötigen Erfahrungswert. Als Stockwerkeigentumsbewirtschafterin ist man die «Allrounderin» oder bildlich übertragen die «Hausärztin». Und diese verweist im Spezialfall auf die entsprechenden Spezialisten. Was bei der Ärztin üblich und generell akzeptiert ist, sollte auch im Stockwerkeigentum gelten dürfen. So kann zielführend und im Interesse aller die Bewirtschaftung sichergestellt werden. Bei Bedarf steht ProSteg AG gerne zur Verfügung.

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