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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Je nachdem wie das Protokoll verfasst wurde, sehr vieles. Als mögliche Käuferin einer Wohnung ist es sehr aufschlussreich, umfangreiche Protokolle lesen zu können. Als Eigentümerin empfiehlt es sich aber genau dies zu vermeiden. Nicht selten tauchen in Protokollen Unstimmigkeiten, Spannungen oder gar Streitigkeiten auf. Dies jeweils auch, weil von der aussagenden Eigentümerin explizit gefordert wird, dass ihre Aussage über eine Miteigentümerin in das Protokoll aufgenommen wird. Nur wem hilft schliesslich eine solche Niederschrift? Wenn dann wie eingangs erwähnt nur möglichen Käuferinnen, aber sicherlich nicht der Gemeinschaft selbst und deren Vermögensschutz. Die Käuferin einer Wohnung sollte auf folgende Hinweise im Protokoll achten:
    – Schauen sie nach, wie hoch die Beteilung an der Versammlung ist. Kommen die Eigentümerinnen gerne an die Versammlung, so spiegelt sich das in der Beschlussfähigkeit wider.
    – Im Protokoll finden sich Hinweise, ob und in welcher Regelmässigkeit in der Vergangenheit über die Einlagen in den Erneuerungsfonds gesprochen wurde. Mit Blick auf den vorhandenen Saldo lässt dies Rückschlüsse auf die finanzielle Stärke der zukünftigen Miteigentümerinnen zu und ob bei anstehenden grösseren Sanierungen hier eine Herausforderung auftreten könnte.
    – Ebenfalls eine spannende Tatsache ist, ob sich Eigentümerinnen für gewisse Ämter wie Revisorinnen, Delegierte oder auch für Fachgruppen zur Verfügung stellen. Funktioniert eine Gemeinschaft, so bietet man gerne die Hilfe an. Werden Freiwillige regelmässig kritisiert, findet man kaum noch Eigentümerinnen für diese Aufgaben.
    – Eine gut geführte Versammlung dauert zwischen 45min und vereinzelt auch mal 2 Stunden. Sollte die Versammlung regelmässig länger als 2 Stunden dauern, so ist zumindest zu hinterfragen, ob die Versammlung professionell geleitet wird oder welches die Gründe für die Sitzungsdauer sind. Nicht immer muss eine lange Versammlungsdauer negativ sein, ganz im Gegenteil. Es gibt Gemeinschaften, welche das jährliche Treffen zelebrieren und gleichzeitig mit einem Nachtessen verbinden oder sich einfach sonst viel zu erzählen haben.
    – Natürlich gibt es noch viele weitere Feinheiten, welche einem Stockwerkeigentums-Profi bei der Durchsicht der Protokolle auffallen. Sollten sie also in der Protokoll-Lesung nicht geübt sein oder sie vor dem ersten Kauf einer Stockwerkeigentumseinheit stehen, so rät es sich, eine Fachperson beizuziehen. Sie werden erstaunt sein, wie rasch eine Expertin gewisse Details aus den Protokollen rauslesen kann.
    Versuchen sie als Protokollführerin sich ganz im Interesse der Gemeinschaft auf ein Beschlussprotokoll zu beschränken. Weniger ist in diesem Falle klar mehr, auch wenn einem dies nicht immer einfach fällt. Erläutern sie auch gerne, warum dies insbesondere im Interesse der Gemeinschaft sein muss und warum auch gewisse Aussagen bewusst nicht in das Protokoll aufgenommen werden.

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