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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Beim Thema Wartungsverträge rutschen viele Verwaltungen in die Komfortzone – und genau das wird für Eigentümer womöglich teuer. Wusstest du, dass du viele Verträge im Neubau am Anfang gar nicht brauchst?

    Fragt man den Ersteller, heißt es oft: „Du musst ALLES sofort unterschreiben, sonst erlischt die Garantie!“
    Falsch: Rechtlich ist das oft gar nicht haltbar.
    Klar, der Lift muss aus Sicherheitsgründen ab Tag 1 gewartet werden. Aber viele andere Verträge kannst du problemlos erst nach Ablauf der zweijährigen SIA-Garantie abschließen, ohne deine Rechte zu verlieren.

    Ein echter Profi-Tipp: Bei Dach und Fassade sind oft 10 Jahre Garantie auf Dichtheit drin – aber nur, wenn das im Werkvertrag steht! Mein Rat: Geht proaktiv auf die Handwerker zu. Oft kriegst du die verlängerte Garantie, wenn du ihnen im Gegenzug den Unterhalt überträgst. Das spart dir im Ernstfall hohe Sanierungskosten.

    Aber Achtung: Ein Wartungsvertrag ist kein „Freipass“ zum Nichtstun. Die Kontrolle der Wartung ist genauso wichtig wie die Durchführung selbst! Eine gute Verwaltung fordert zum Beispiel bei Dachwartungen eine lückenlose Fotodokumentation ein. Es reicht nicht, den Rapport nur abzuheften – man muss ihn lesen, verstehen und bei Mängeln sofort aktiv werden. Nur wer den Handwerker überwacht, überprüft was gemacht wurde, schafft echte Verlässlichkeit.

    Besonders bei Pumpen und Lüftungen ist Vorsicht geboten: Fällt eine Pumpe aus, steht der Keller unter Wasser – und oft weiß niemand mehr, wo das Ding überhaupt verbuddelt ist! Hier darf man nicht an der falschen Stelle sparen.

    Oft entscheiden Laien an der Versammlung über diese Verträge, nur um Nebenkosten zu sparen. Aber Vorsicht: Fehlendes Fachwissen führt hier zu teuren Folgeschäden. Meiner Meinung nach können Verwaltungen gerne auch etwas mutig sein!
    Gewisse Wartungen müssen als ordentliche Verwaltungshandlung direkt ausgelöst werden, wenn das Risiko sonst unverhältnismässig hoch ist.

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