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Wie sehr sollte eine Bewirtschaftung sich strikte an die rechtlichen Vorgaben im Stockwerkeigentum halten?
Warum ich diese Frage überhaupt stelle – natürlich müssen Regeln eingehalten werden, denn wozu sind sie sonst da?Und doch werfe ich diese Frage in den Raum – weil ich Stockwerkeigentum zwischenzeitlich durch und durch kenne und Lösungen suche, dass dieses Haifisch-Becken überhaupt funktioniert und auch für uns einen erfüllenden und spannenden Job bietet.
Beispiele gefällig? Sehr gerne.
An der Fachtagung in Luzern durfte ich wiederum spannende Referate geniessen. Dabei wurde einem ans Herz gelegt,
dass man doch für jede Gemeinschaft immer eine eigene Versammlung durchführen soll
wie Tiefgaragen als eigene Stockwerkeinheit aus rechtlicher Sicht zu handhaben sind
welche Bedingungen bei Untergemeinschaften einzuhalten sind
welche Beschlussquoren wann wie erforderlich und zwingend anzuwenden sind
auf welchem Wege nur schon Einladungen zur Versammlung zugestellt werden sollten
und so weiter und so weiterMein Fazit daraus:
Man kann natürlich alle rechtlichen Vorgaben aus Gesetz und Reglement einhalten; man kann im Zweifel noch eine Sicherheits-Stufe mehr einbauen, beantragen, beschliessen lassen, auch über eine ausserordentliche Versammlung oder einen Zirkularbeschluss, alles protokollarisch festhalten. Alles kein Problem.
Dann wirst du vermutlich ein wirklich guter Bewirtschafter sein und sämtliche Risiken abgewiesen haben – womöglich wirst du allerdings ein Bewirtschafter ohne Mandate sein. Denn der Alltag sieht schon auch so aus, dass die Gemeinschaften es sehr gerne einfach haben – wenn etwas zu komplex ist oder zu komplex gemacht wird, wird es nicht verstanden und das führt zu Unwohlsein; zu Unverständnis gegenüber der Verwaltung welche irgendwie nicht mithelfen will; zu langwierigen Projekten und Versammlungen, zu höheren Kosten.
Also mein Tipp: etwas mutig sein als Bewirtschafter! Denn was kann passieren? Im schlimmsten Fall muss man eine Versammlung wiederholen und einen Beschluss nochmals «korrekt» fällen. Heisst, drei Monate Verzögerung bei einem Bauprojekt und entsprechend würde ein 20 jähriger Spielplatz, welcher seit 4 Jahren im Argen liegt, halt erst nach 20 Jahren und 3 Monaten saniert. Und hey: ich bin über 10 Jahre mittendrin im Stockwerkeigentum – eine Klage angedroht wird immer mal wieder, durchgeführt sehr selten 😊. Also seid mutig!
Und wenn ihr eine Zweit-Meinung zu einem möglichen Weg wünscht, ruft mich an. Dann besprechen wir das und ihr werdet sehen, dass ihr mit breiter Brust in die Versammlung gehen werdet. -
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