Stell dir vor, du sitzt gemütlich auf deinem Sitzplatz, und plötzlich tropft dreckiges Blumenwasser von oben direkt auf deine teure Sonnenstore oder in deinen Sommerdrink!£
Ein absoluter Klassiker im Stockwerkeigentum.
Wenn du dich beschwerst, kommt vom Nachbarn oben oft die freche Antwort: ‚Ja, dann zahl mir halt eine Regenrinne am Balkon, wenn es dich stört!‘ Aber halt, stimmt das rechtlich überhaupt?
Ganz klares Nein! Du musst hier gar nichts bezahlen. Im Schweizer Nachbarschaftsrecht gilt: Jeder Eigentümer muss so giessen, dass der Nachbar darunter möglichst nicht beeinträchtigt wird. Aber Achtung: Ein gelegentliches Heruntertropfen muss man als Nachbar im Gegenzug dulden.
Die wahre Ursache für das Drama ist in der Praxis fast immer eine automatische Bewässerungsanlage! Die laufen meistens stur nach Zeitschaltuhr. Wenn es geregnet hat und die Erde schon nass ist, pumpt die Anlage trotzdem weiter, die Untersetzer laufen über und das Schmutzwasser läuft an der Fassade runter.
Mein Tipp für den Alltag: Organisiert euch ein paar Fotos oder Videos vom Ausmass, denn häufig wird die Sachlage bei erhöhtem Puls auch deutlich überspitzt geschildert und es ist gar nicht so dramatisch. Meistens reicht dann ein klärendes Gespräch, um den Timer der Bewässerung anzupassen!
Am Ende braucht es für dieses Problem weder Anwälte noch teure Regenrinnen, sondern einfach nur ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn wir miteinander reden statt übereinander, bleibt der Frieden im Haus stabil – und der Sommer auf dem Balkon für alle unbeschwert!