Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    BeitrÀge
  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
    Beitragsanzahl: 213

    Du hast richtig viel Geld fĂŒr deine neue Wohnung bezahlt, und darfst nicht auf die Baustelle?
    Auch wenn man einen Kaufvertrag fĂŒr eine Wohnung im Neubau unterzeichnet hat, wird der Zugang zur Baustelle wĂ€hrend der Bauphase oft untersagt. Einfluss auf den Bauprozess hat man mit solchen Besichtigungen zwar nur eingeschrĂ€nkt. Dennoch kann eine gute Fotodokumentation bei spĂ€teren SchadenfĂ€llen hilfreich sein.

    Eine Rohbauabnahme kann durchaus sinnvoll sein – vorausgesetzt, es ist die nötige Expertise vorhanden. Vertraglich ist sie jedoch in der Regel nicht vorgesehen. Der rechtliche Rahmen erlaubt Besichtigungen meist nur mit Bauleiter und SicherheitsausrĂŒstung. Insgesamt ist die PrĂ€senz der KĂ€uferschaft wĂ€hrend der Bauphase eher begrenzt wirksam, kann aber zur Risikoabsicherung beitragen. Deshalb sollte man versuchen, ein solches Besichtigungsrecht zu erhalten.
    In Absprache mit der Bauleitung ist eine Besichtigung ausserhalb der Arbeitszeiten hĂ€ufig zulĂ€ssig. Um eine entsprechende Dokumentation zu erhalten, sollte man diese Gelegenheit unbedingt nutzen. Die Begleitung der Bauleitung ist in jedem Falle anzustreben. Nicht nur aus SicherheitsgrĂŒnden, sondern um unnötige MissverstĂ€ndnisse und den entsprechenden Aufwand zu vermeiden. Die Bauleitung kann Fragen direkt beantworten und erklĂ€ren, welche MĂ€ngel schon bekannt und wie die Behebung geplant ist. EigenmĂ€chtige Begehungen fĂŒhren oft zu Frust auf beiden Seiten und erzeugen doppelte Arbeit. Ebenso besteht die Gefahr einer Vertragsverletzung durch die KĂ€uferschaft.

    Eine der wichtigsten Massnahmen ist allerdings die frĂŒhzeitige Beiziehung einer externen Baufachperson, welcher nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch die allgemeinen GebĂ€udeteile beurteilt. Ohne fachliche UnterstĂŒtzung ist man als KĂ€ufer weitgehend auf sich allein gestellt und lĂ€uft Gefahr, gravierende MĂ€ngel zu ĂŒbersehen. Die VertrĂ€ge sollten vor der Unterzeichnung sorgfĂ€ltig, wenn möglich ebenfalls mit externer UnterstĂŒtzung eines Bau- oder Rechtsexperten, geprĂŒft werden, da viele Klauseln fĂŒr Laien schwer verstĂ€ndlich sind und erhebliche Risiken bergen. Auch wenn man diese dann am Ende doch unterschreibt, so weiss man wenigstens, welche Konsequenzen diese mit sich bringen können. Es empfiehlt sich bei einem Erwerb, eine finanzielle Reserve einzuplanen, um im Fall von MĂ€ngeln rechtlich oder baulich reagieren zu können.
    Letztlich ist es entscheidend, sich gut im Markt auszukennen und sich nicht von Verkaufsprospekten blenden zu lassen. Wie ĂŒberall ist es von Vorteil, wenn man auch die Akteure kennt. So hat man auch heutzutage eine intakte Chance, ein Objekt zu finden, welches von guter QualitĂ€t ist.

    Also sichere dir dein Besichtigungsrecht

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.