Wie können Beschlüsse durchgesetzt werden, wenn sich ein Eigentümer dagegen sperrt?
Ja, leider kommt es auch im Stockwerkeigentum vor, dass ein demokratisch gefällter Beschluss doch nicht akzeptiert wird – zuweilen bewusst torpediert und mit Füssen getreten wird. Neben dem Unverständnis und Frust, welcher durch solche Einzelpersonen ausgelöst werden, ist es womöglich auch das Gebäude, welches aufgrund der Verzögerung zusätzlichen Schaden nimmt. Da müsste es doch ein einfaches Mittel geben, das geltende Recht, der rechtsgültige Beschluss auch einfach umzusetzen.
Leider Nein…..
Denn auch wenn ein entsprechender Beschluss durch die benötigte Mehrheit zustande kommt, ist man bei der Durchsetzung nach wie vor auf das Verständnis der einzelnen Stockwerkeigentümer angewiesen. Denn auch ein rechtsgültiger Beschluss kann ohne weiteres missachtet werden. Dabei steht der Verwaltung auch kaum Hilfsmittel zur Verfügung, um Eigentümer zur Einhaltung von Beschlüssen zu zwingen. Will ein Stockwerkeigentümer in keinem Fall Hand zur Umsetzung des Beschlusses bieten (beispielsweise: Er lässt die Mitarbeitenden einer Bauunternehmung nicht in die Wohnung, damit diese einen Zugang zum Terrassendach erhalten, um das Dach zu sanieren), dann muss im schlimmsten Fall wiederum gerichtlich vorgegangen werden.
Die Verwaltung hat in einem solchen Fall einen Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu erwirken, der es ihr erlaubt, den erforderlichen Zugang gerichtlich durchzusetzen. Im Idealfall geschieht dies in einem verkürzten (summarischen) Gerichtsverfahren. Aber wohl selten ohne Beizung eines Juristen…..
Zusätzliche Kosten, zeitliche Verzögerung und grosser Ärger ist da vorprogrammiert.