Der Lift bei dir im Stockwerkeigentum ist seit Wochen kaputt oder in der Garage leckt die Decke – und du beschliesst als Eigentümer kurzerhand: ‚Bei der nächsten Rechnung ziehe ich das einfach ab!‘
Stopp! Genau hier tappst du in eine Rechtsfalle, die du als Eigentümer kennen solltest.
Die meisten Eigentümer zahlen ihre Akonto-Beiträge für die Nebenkosten quartalsweise vorschüssig. Und wenn du jetzt deine Zahlung für das nächste Quartal einfach kürzt oder einbehältst, verstösst du direkt gegen euer Reglement!
Schau dort mal unter ‚Verrechnungsverbot‘ nach. Dort steht sehr häufig schwarz auf weiss: ‚Die Stockwerkeigentümer sind NICHT berechtigt, Forderungen der Gemeinschaft mit eigenen Gegenforderungen zu verrechnen.‘
Das heisst im Klartext: Selbst wenn die Gemeinschaft dir Geld schuldet oder Mängel nicht behebt, musst du deine quartalsweisen Vorschüsse auf den Rappen pünktlich überweisen!
Die einseitige Regelung: Die Gemeinschaft darf ihre Forderungen sehr wohl mit deinen verrechnen – du als einzelner Eigentümer umgekehrt aber NICHT. Warum? Weil die Liquidität der Überbauung geschützt werden muss. Wenn jeder bei Frust die Zahlungen einstellt, kann die Gemeinschaft weder Strom, Heizung noch die Gebäudeversicherung bezahlen.
Mein Rat: Zahle deine quartalsweisen Akonto-Beiträge immer pünktlich – und fordere deine Mängelrechte separat ein!